Die Kanzlei, die für die Immobilienversteigerungen
zuständig ist, befindet sich im ersten Stock am Landesgericht
Bozen, Eingang Seite Italienstraße Zimmer 14, 15 und
16.
Die Immobilienversteigerungen werden in den Tageszeitungen „Alto
Adige“, „Dolomiten” und in den Wochenblättern “FF” und “Bazar” veröffentlicht.
Nachdem Sie von der Versteigerung erfahren haben, können
sie mit dem Verwahrer kontakt aufnehmen, der ihnen die Abwicklung
der Versteigerung erklärt und ihnen die Immobilie zeigt.
WAS TUN, FALLS SIE ETWAS FINDEN, DAS SIE INTERESSIERT?
Sie müssen das Gutachten zur betreffenden Immobilie
vollinhaltlich und aufmerksam lesen; sie können es
auch von der Internetseite herunterladen.
Sollten Sie sich anschließend für den Kauf der
Immobilie entscheiden, so ist ein entsprechender Teilnahmeantrag
zu hinterlegen.
WAS IST DER TEILNAHMEANTRAG?
WO FINDEN SIE IHN?
WO UND WANN IST ER ZU HINTERLEGEN?
Der Teilnahmeantrag ist ein Vordruck, der mit den persönlichen
Daten, den Eckdaten der Versteigerung, an der Sie teilnehmen
möchten – welche Sie eventuell dem Zeitungsinserat
entnehmen können -, und dem von Ihnen gebotenen Preis
auszufüllen ist, der dem veröffentlichten Ausgangspreis
entsprechen oder diesen übetreffen kann.
Das Formular kann im Internet heruntergeladen werden und
ist mit einer Stempelmarke zu 14,62 € zu versehen.
WICHTIG: Der Teilnahmeantrag muss mit der Unterschrift
der Person versehen sein, die den Kauf beabsichtigt und
auf welche anschließend die Immobilie lauten wird.
Es wird Ihnen nicht möglich sein, im Namen und für
Rechnung einer anderen Person teilzunehmen, es sei denn
Sie verfügen über eine notarielle Spezialvollmacht
bzw. ein Rechtsanwalt nimmt „für eine zu ernennende
Person“ an der Versteigerung teil.
Dem Teilnahmeantrag ist ein Zirkularscheck lautend auf “Immobiliarexekution
Nr. “ über 10% des angebotenen Preises beizulegen
(mehr zu dem Scheck siehe unten).
Dies alles ist in einem geschlossenen Umschlag einzureichen,
auf dem sie den Namen des Richters, das Datum des Verkaufes
und den Namen des Bieters angeben: Bitte nicht, die Versteigerung
angeben, an welcher Sie teilnehmen möchten. Die Umschläge
werden dann am Versteigerungstag vom Richter geöffnet.
Der Teilnahmeantrag ist in der Kanzlei innerhalb 12:00
Uhr des Tages vor der Versteigerung zu hinterlegen.
Achten Sie bitte darauf, dass der Teilnahmeantrag bindend
ist, d.h. es wird nicht möglich sein, das eigene Angebot
zurückzuziehen. Sollten Sie folglich der einzige Bieter
sein, so sind Sie bei sonstigem Verlust der Kaution (Scheck über
10%) zum Kauf verpflichtet. Weitere Details und Informationen
unter “la riforma delle esecuzioni immobiliari” auf
der Internetseite www.tribunaledibolzano.net oder beim
vom Richter ernannten Verwahrer.
WOZU DIENT DER ANGEFORDERTE SCHECK?
Der Scheck über 10% dient als Kaution und wird beim
Kauf anschließend vom endgültigen Zuschlag abgezogen.
IST DIE REGISTERSTEUER TATSÄCHLICH SO HOCH?
Wenn sie die Möglichkeit haben, in den Genuss der
Steuererleichterung für die Erstwohnung zu kommen,
können Sie bei Zahlung des Preises den entsprechenden
Antrag in der Kanzlei hinterlegen.
Weitere Informationen darüber und über die Wohnbauförderung
in Südtirol auf der oben angegebenen Internetseite.
Weitere Steuererleichterungen sind auch für Landwirte
vorgesehen, Informationen beim Amt für bäuerliches
Eigentum, Telefon 0471415030 oder 0471415031.
VERLIEREN SIE DIESEN SCHECK BZW. EINEN TEIL DAVON, WENN
SIE NICHT KAUFEN?
Er wird Ihnen am selben Tage der Versteigerung in Anwesenheit
des Richters und des Kanzleibeamten rückerstattet.
Der einzige Betrag, den Sie nicht mehr zurückbekommen,
sind 14,62 Euro für Stempelmarken, die für die
dn Teilnahmeantrag notwendig waren.
WIE ERFOLGT DIE VERSTEIGERUNG?
Die Versteigerung erfolgt in einem Verhandlungssaal und
ist öffentlich.
Der Richter wird die Umschläge öffnen, die Anbieter
rufen und die angebotenen Preise mitteilen. Es wird immer
möglich sein, auch anlässlich der Versteigerung,
einen höheren Preis als den Höchstbetrag unter
Einhaltung eines Mindestaufschlags, der Ihnen vom Richter
mitgeteilt wird, anzubieten.
WAS SIE TUN MÜSSEN, FALLS IHNEN DER ZUSCHLAG ERTEILT
WIRD.
Am Ende der Versteigerung werden Sie sich beim Kanzleibeamten
melden, der ihnen die notwendigen Unterlagen mitteilen
wird, die Sie einzureichen haben.
WICHTIG: Die Begleichung des Versteigerungspreises hat
bei sonstigem Verlust der Kaution (Scheck über 10%)
innerhalb 60 Tagen ab Versteigerungstag zu erfolgen; zugleich
müssen sie 15 % des Zuschlagspreises für die
anfallenden Spesen einzahlen, der nicht verwendete Betrag
wird zurückerstattet.
WIRD IHNEN DIE ANGEKAUFTE IMMOBILIE FREI VON BELASTUNGEN ÜBERTRAGEN?
Es werden sämtliche Hypotheken und Pfändungen
gelöscht, auch wenn der bezahlte Preis nicht genügen
wird, um sämtliche Gläubiger zu befriedigen.
WICHTIG: Allfällige Fruchtgenüsse, Wohnungsrechte,
Pachtverträge über mehr als neun Jahre, Dienstbarkeiten
oder andere Belastungen, die vor der Pfändung ins
Grundbuch eingetragen worden waren, werden durch den Verkauf
nicht gelöscht. Was hingegen die Löschung allfälliger
Landesauflagen anbelangt, wenden Sie sich bitte an das
zuständige Amt der Landesverwaltung, Telefon 0471415600
oder 0471415601. Wir empfehlen Ihnen, das Gutachten genausestens
durchzulesen, um es auf solche Belastungen hin zu überprüfen.
WIE HABEN SIE SICH ZU VERHALTEN, WENN DIE IMMOBILIE VOM
SCHULDNER BESETZT IST?
Falls der Schuldner die Immobilie nicht räumen sollte,
können sie sich an den vom Richter ernannten Verwahrer
wenden, der die Zwangsräumung durchführen wird,
seine Spesen und Honorare gehen zu lasten der Prozedur.
Eventuelle nicht bezahlte Kondominiumsspesen gehen für
das laufende und für das Vorjahr zu lasten des Käufers.